Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet

Geschwindigkeitsbeschränkung 30 kmH und Ortstafel

Als Obmann des Ausschusses für Umwelt, Energie, Verkehr und Sicherheit der Gemeinde Karrösten darf ich informieren, dass laut Gemeinderatsbeschluss vom 11.01.2023 für das gesamte Ortsgebiet von Karrösten eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h beschlossen wurde.


Die 30 km/h Beschränkung besteht auf der L 244 Karröstener Straße, im GB Karrösten, von Strkm 1,500 bis Strkm 1,856 sowie auf allen Gemeindestraßen innerhalb der Ortstafeln von Karrösten. 


Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgte bereits  am 07.07.2023. Es fanden auch bereits Kontrollen durch die Polizeiinspektion Imst statt.


Es darf auch noch darauf hingewiesen werden, dass laut Gemeinderatsbeschluss vom 08.02.2023 für die gemeindeeigenen Parkplätze vor dem Gemeindehaus Dorf Nr. 2 und dem Mehrzweckgebäude Kirchweg eine Kurzparkzone mit einer maximalen Parkdauer von 120 Minuten beschlossen wurde.


Um entsprechende Beachtung dieser Verkehrsmaßnahmen wird ersucht.


BG Hubert Fischer

29.08.2023